Verein Deutscher Zementwerke e.V.
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Produktbeschreibung:
Zement ist ein hydraulisch erhärtender Baustoff. Er besteht
aus einem Gemisch fein aufgemahlener, nichtmetallisch-anorganischer
Bestandteile. Zement kann durch gemeinsames Vermahlen des bis zur Sinterung
gebrannten Zementklinkers mit anderen Haupt- und Nebenbestandteilen oder durch
Mischen getrennt feingemahlener Haupt- und Nebenbestand- teile hergestellt
werden. Nach Zugabe von Wasser entsteht eine Suspension (Zementleim), die aufgrund
einsetzender Hydratationsreaktionen sowohl an der Luft als auch unter Wasser
erstarrt und erhärtet sowie dauerhaft fest bleibt. Das deklarierte Produkt ist
ein Zement mit einer Zusammensetzung, die der durch- schnittlichen
Zusammensetzung der in Deutschland im Jahr 2020 produzierten Portlandzemente
(CEM I) entspricht.




Für das Inverkehrbringen des Produkts in der EU/EFTA (mit
Ausnahme der Schweiz) gilt die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (CPR). Das Produkt
benötigt eine Leistungserklärung unter Berück-sichtigung der EN 197-1 oder der EN 14216 und
die CE-Kennzeichnung. Für die Verwendung gelten die jeweiligen nationalen
Bestimmungen.

Zement wird im Allgemeinen nach:

  • DIN EN 197-1:2011-11, Zement
    - Teil 1: Zusammensetzung, Anforderungen und Konformitätskriterien von
    Normalzement,
  • DIN EN 14216:2015-09, Zement
    - Zusammensetzung, Anforderungen und Konformitätskriterien von Sonderzement mit
    sehr niedriger Hydratationswärme
    oder in Deutschland auch nach
  • DIN 1164-10, -11
    und -12, Zement mit besonderen Eigenschaften
hergestellt.



Darüber hinaus können allgemein
bauaufsichtliche Zulassungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) oder Europäische Technische Zulassungen
für solche Zemente, die von oben genannten Normen abweichen, gelten.
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